Mit Taxdoo in 2 Schritten zur USt-ID in den Niederlanden

Dr. Moritz Lukas
Dr. Moritz Lukas
  • 2 min. Lesezeit
Mit Taxdoo in 2 Schritten zur USt-ID in den Niederlanden

Im März hat Amazon mit Amazon.nl den insgesamt sechsten europäischen Amazon-Marktplatz eröffnet. Welche umsatzsteuerlichen Folgen dies haben kann und wie Taxdoo hierbei unterstützen kann, erläutern wir in diesem Blogpost.

Steuerpflicht in den Niederlanden?

Wie in den übrigen EU-Ländern, könnt Ihr aus 2 Gründen in den Niederlanden umsatzsteuerpflichtig werden: Entweder überschreitet Ihr die Lieferschwelle in die Niederlande oder Ihr lagert Eure Waren in einem niederländischen Warenlager ein.

Da Amazon nicht unmittelbar auch ein FBA-Warenlager in den Niederlanden eröffnet hat, kann für Amazon-Verkäufer bislang allein der Lieferschwellenübertritt zu einer Steuerpflicht in den Niederlanden führen (sofern nicht andere Fulfillment-Dienstleister mit Lagern in den Niederlanden genutzt werden). Die niederländische Lieferschwelle beträgt hierbei 100.000 EUR pro Kalenderjahr.

In 2 Schritten zur niederländischen USt-ID

Mit Taxdoo könnt Ihr in 2 einfachen Schritten eine niederländische USt-ID beantragen:

Schritt 1

Über die Taxdoo-Website könnt Ihr in weniger als 5 Minuten die Beantragung einer niederländischen USt-ID in Auftrag geben.

Schritt 2

Im Anschluss fragen wir bei Euch diejenigen Informationen ab, die für eine umsatzsteuerliche Registrierung in den Niederlanden erforderlich sind, und setzen den Prozess mit diesen Informationen fort. Der umsatzsteuerliche Registrierungsprozess in den Niederlanden dauert üblicherweise mehrere Wochen. Ist der Registrierungsprozess angestoßen, stellen wir Euch bei Bedarf eine Bescheinigung über den Start des umsatzsteuerlichen Registrierungsprozesses aus, die beim jeweiligen Marktplatz vorläufig eingereicht werden kann; damit wird bestätigt, dass Ihr Euch derzeit um eine USt-ID in den Niederlanden bemüht.

Wenn ihr mehr über dieses Thema wissen wollt,

… dann bucht über diesen Link euer individuelles und kostenloses Erstgespräch mit den Umsatzsteuer-Experten von Taxdoo!

Taxdoo bezieht Transaktionsdaten direkt und automatisiert aus allen relevanten Marktplätzen und ERP-Systemen, meldet diese im Ausland und überführt sie auf Knopfdruck in die Finanzbuchhaltung, z.B. über unsere DATEV-Schnittstelle.

Weitere Beiträge

12. April 2024

OSS-Meldungen für Q1-2024 abgelehnt, weil Steuersätze beim BZSt nicht up to date sind.

Ein aktueller Fehler im OSS-Portal für Q1-2024 verdeutlicht, wie komplex Umsatzsteuer im E-Commerce ist. Zumindest aus der Sicht des Bundeszentralamtes für Steuern.
Dr. Moritz Lukas
Dr. Moritz Lukas
  • 2 min. Lesezeit

OSS-Mahnungen aus Spanien für Q3 und Q4 2021: BZSt dieses Mal nicht Schuld

Heute gibt es mal kein OSS-Fingerpointing in Richtung Finanzverwaltung. Heute blicke ich einmal in Richtung Steuerkanzleien und Onlinehändler! Einige von Euch Schlawinern...
Dr. Moritz Lukas
Dr. Moritz Lukas
  • 4 min. Lesezeit

Reverse-Charge: Wann zahlt Ihr die Umsatzsteuer für Amazon, TikTok und Co.? Ein aktuelles BFH-Urteil!

Im Osterurlaub an der Ostsee wollte ich eigentlich nur Belletristik lesen. Dann veröffentlichte der Bundesfinanzhof ein Urteil am 4.4.2024, das unsere Rechtsauffassung...
Dr. Moritz Lukas
Dr. Moritz Lukas
  • 3 min. Lesezeit