Wie bestimmt man den Umsatzsteuersatz auf Versandkosten und Nebenleistungen?

Wie wird die Mehrwertsteuer auf Versandkosten berechnet? Müssen Versandkosten auf Rechnungen gesondert ausgewiesen werden? Wie verteilen sich Versandkosten anteilig bei Waren mit unterschiedlichen Steuersätzen? In diesem Blogpost erfahrt Ihr alles zur MwSt. bzw. Umsatzsteuer auf Versandkosten.
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 6 min. Lesezeit
Wie bestimmt man den Umsatzsteuersatz auf Versandkosten und Nebenleistungen?

In diesem Blogpost wollen wir eine Frage klären, die im Online-Handel durch viele Rechnungstools und ERP-Systeme noch immer falsch abgebildet wird: Wie wird die Umsatzsteuer auf Versandkosten und andere Nebenleistungen bestimmt?

Auch erklären wir euch in diesem Artikel, wie man z.B. den Steuersatz für einige Produkte von 19 Prozent auf 7 Prozent senken könnte.

Vorab wollen wir euch noch darauf hinweisen, dass Taxdoo nun offiziell Partner der DATEV ist und euch die fortschrittlichste FiBu-Schnittstelle für alle Online-Erlöse und Amazon-Gebühren bereitstellen kann – siehe hier.

Klassische to-DATEV-Konverter kosten unnötig Zeit, Geld und bergen Risiken – siehe hier.

Fangen wir nun mit der Grundregel an.

Jede Leistung wird steuerlich gesondert betrachtet

Im Umsatzsteuerrecht – das gilt EU-weit – wird jede Leistung gesondert betrachtet.

Aus umsatzsteuerlicher Sicht ist Leistung der Oberbegriff für sowohl Lieferungen – z.B. der Verkauf von Produkten – als auch Dienstleistungen – z.B. der Transport der Ware zum Kunden.

Das folgende Beispiel soll das verdeutlichen.

Ein Online-Händler verkauft an einen Kunden ein Buch zum Thema “Die Wirkung von Gewürzen” sowie eine Monatsration Tonkabohnen. Zusätzlich stellt er dem Kunden Versandkosten in Rechnung.

Aus umsatzsteuerlicher Sicht erbringt der Händler:

  • zwei Lieferungen: ein Buch und eine Monatsration Tonkabohnen sowie
  • eine Dienstleistung: den Versand der beiden Produkte an den Kunden.

Der Händler erbringt also grundsätzlich drei Leistungen, die umsatzsteuerlich gesondert betrachtet werden müssen – inbesondere bei der Bestimmung des Umsatzsteuersatzes.

  • Buch: 7 Prozent Umsatzsteuer
  • Tonkabohnen: 19 Prozent Umsatzsteuer
  • Versandkosten: 19 Prozent Umsatzsteuer

Jetzt wird das Problem mit der Bestimmung des Steuersatzes auf Nebenleistungen – wie z.B. Versandkosten – schon recht deutlich.

Wenn der Händler die Versandkosten nicht offen ausweist und diese einfach auf den Produktpreis umlegt, würde er im Fall des Buches – von der Buchpreisbindung einmal abgesehen – Umsatzsteuer sparen.

Das Umsatzsteuerrecht ist jedoch – im Gegensatz zu vielen anderen Steuerarten – recht lebensnah, so dass in diesem Fall Folgendes gilt.

Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptleistung

Aus Kundensicht steht im oben genannten Beispiel letztendlich nur der Erwerb der beiden Produkte im Vordergrund.

Aus diesem Grund stellen das Buch und die Tonkabohnen aus umsatzsteuerlicher Sicht die beiden Hauptleistungen dar.
Der Versand stellt aus Verbrauchersicht nur eine Nebenleistung dar, welche in Anspruch genommen wird, um die beiden Hauptleistungen beziehen zu können.

EU-weit gilt daher der folgende Grundsatz.

Nebenleistungen teilen das rechtliche Schicksal der Hauptleistung.

Was bedeutet das für die Versandkosten in unserem Beispiel? Wie werden diese besteuert?

Wie bestimmt sich der Steuersatz auf Versandkosten und Co. bei gemischten Warenkörben?

Wenn wir das Beispiel mit dem Warenkorb aus Buch und Tonkabohnen fortführen, lässt sich die Frage wie folgt beantworten.

Nehmen wir an, dass das Buch 10 Euro (netto) und die Tonkabahnen 20 Euro (netto) kosten. Die Versandkosten betragen 6 Euro (netto). Welche Rechnungspositionen solllte die Rechnung u.a. beinhalten?

Die Lösung seht ihr hier.

  • Buch “Wirkung von Gewürzen”: 10 Euro zzgl. 0,70 Euro Umsatzsteuer (7 Prozent Umsatzsteuer)
  • Tonkabohnen: 20 Euro zzgl. 3,80 Euro Umsatzsteuer (19 Prozent Umsatzsteuer)
  • Versandkosten (Buch): 2 Euro zzgl. 0,14 Euro Umsatzsteuer (7 Prozent Umsatzsteuer)
  • Versandkosten (Tonkabohnen): 4 Euro zzgl. 0,76 Euro Umsatzsteuer (19 Prozent Umsatzsteuer).

Wie man hier sieht, sind die Versandkosten im Verhältnis der Netto-Entgelte der beiden Hautpleistungen aufzuteilen – hier 1 (Buch) : 2 (Tonkabohnen) – und anschließend dem Steuersatz der jeweiligen Hauptleistung – Buch und Tonkabohnen – zu unterwerfen.

Wie man mit diesem umsatzsteuerlichen Grundsatz – Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptleistungen – auch den Steuersatz von Produkten beeinflussen kann, zeigt das folgende aktuelle Beispiel.

Tampons im Buch oder Wie senke ich den Steuersatz meiner Produkte?

Die Frage, ob ein Produkt ermäßigt (in Deutschland: 7 Prozent) oder standardbesteuert wird (in Deutschland: 19 Prozent), ist EU-weit harmonisiert und in Deutschland detailliert geregelt.

Die beiden Übersichten gibt es über die folgenden Links.

  1. Kategorien von Leistungen, welche durch die EU-Staaten ermäßigt besteuert werden können – siehe Anhang III.
  2. Lieferungen (Produkte), welche in Deutschland ermäßigt besteuert werden.

Wer hier eine klare Systematik sucht, wird diese kaum finden. Es gilt zwar u.a. der Grundsatz, dass Dinge für den täglichen Bedarf – wie insbesondere Lebensmittel – ermäßigt besteuert werden. Allerdings gibt es auch hier zahlreiche Ausnahmen und häufig wahrgenommene Ungerechtigkeiten.

Wie lässt sich beispielsweise erklären, dass Windeln dem Standardsteuersatz unterliegen – Trüffel aber ermäßigt besteuert werden?

Das dachten sich auch die beiden Gründerinnen des folgendes Start-ups, welches sich auf die Produktion und den Vertrieb von Tampons fokussiert hat. Da Tampons in Deutschland dem Standardsteuersatz unterliegen, obwohl sie zu den Dingen des täglichen Bedarfs gehören, haben sich die Gründerinnen den folgenden Kniff einfallen lassen.

Sie verpacken ihre Tampons in einem Buch, welches auf 46 Seiten umfangreiche Informationen zum Thema liefert.

Die Idee ist, dass die Tampons im Buch lediglich eine Nebenleistung darstellen und somit das Schicksal der Hauptleistung – dem Buch – teilen und auf diese Art und Weise einem Steuersatz von 7 Prozent unterliegen.

Kann das funktionieren?

Auf jeden Fall ist es eine smarte Idee, um auf die Ungerechtigkeiten bei den ermäßigten Steuersätzen hinzuweisen. Über viele Jahre haben sich in diesem Segment Lobbyisten ausgetobt – man denke nur an die sogenannte Mövenpick-Steuer. (Hinweis: Dahinter verbirgt sich der ermäßigte Steuersatz für Hotelübernachtungen, welchen die FDP vor einigen Jahren durchgesetzt hatte. In diese Zeit fiel zudem eine Spende an die FDP durch den Eigner der Mövenpick-Hotels.)

Um zu klären, ob dieser Kniff auch umsatzsteuerrechtlich funktioniert, muss man die folgende Frage klären: Kauft eine Durchschnittsverbraucherin das Buch um der Informationen und/oder der Beilage wegen? Sind die Tampons also wirklich nur Nebenleistungen?

Risiko: Klassische to-DATEV-Konverter

Klassische to-DATEV-Konverter kommen im Bereich Nebenleistungen an Ihre Grenzen. Da sie häufig nur stumpf die Rechnungsdaten in die Finanzbuchhaltung konvertieren, übernehmen sie auch entsprechende Fehler, welche hier erfahrungsgemäß sehr häufig auftreten.
Eine gesonderte automatisierte Bewertung ist in diesem Fall nicht sichergestellt.
Aus diesem Grund wählt Taxdoo einen anderen Ansatz.

Taxdoo: Automatisierte Umsatzsteuer im Online-Handel

Taxdoo bezieht automatisiert Daten aus Amazon, eBay und den gängigsten ERP- (z.B. Afterbuy, Billbee, plentymarkets JTL oder Xentral) und Shop-Systemen (z.B. Shopify), bereitet sie umsatzsteuerlich auf, überführt sie in die Finanzbuchhaltung und kann sie auch im Ausland melden.

Die automatisierten Meldungen im EU-Ausland sind neben einem Grundpreis für die Datenaufbereitung 79 Euro pro Monat und pro Staat möglich.

Als offizieller Partner der DATEV bieten wir zudem die fortschrittlichste Buchhaltungsschnittstelle für den E-Commerce.

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