OSS

One-Stop-Shop: Werden deutsche OnlinehändlerInnen das Nachsehen haben?

Was passiert, wenn zum 1.7.2021 alle Lieferschwellen wegfallen? Update April 2021: Der One Stop Shop für die EU Umsatzsteuer kommt wie vorgesehen am 01.07.2021.
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 5 min. Lesezeit
One-Stop-Shop: Werden deutsche OnlinehändlerInnen das Nachsehen haben?

Update April 2021:
Der One Stop Shop für die EU Umsatzsteuer kommt wie vorgesehen am 01.07.2021. Lest in unserem großen Special zum One Stop Shop alles, was Ihr als OnlinehändlerInnen bzw. SteuerberaterInnen zum OSS wissen müsst, inkl. umfangreicher FAQ.

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Alter Text von Nov. 2020:
Mit dem One-Stop-Shop (OSS) sollen OnlinehändlerInnen ab dem 1.7.2021 die Umsatzsteuer-Compliance für ihre grenzüberschreitenden Verkäufe an Endverbraucher – sogenannte Fernverkäufe – aus ihrem Sitzstaat heraus erledigen können.

Im Vergleich zu anderen EU-Staaten ist Deutschland bei der technologischen Umsetzung des OSS in Verzug geraten. Inwieweit deutschen OnlinehändlerInnen ab dem 1.7.2021 daher ein Zugang zu dieser Technologie zur Verfügung stehen wird, ist noch fraglich.

Vertreter der EU-Kommission erklären aktuell auf Konferenzen und anderen Veranstaltungen, dass deutsche OnlinehändlerInnen in diesem Fall ab dem 1.7.2021 das Nachsehen haben werden.

Wir werden euch in diesem Blogpost erklären, was das bedeutet und ob diese Drohung ökonomisch betrachtet glaubwürdig ist.

Wegfall aller Lieferschwellen und unmittelbare Steuerpflicht in (fast) allen EU-Staaten

Nach dem aktuellen Stand der Planungen werden zum 1.7.2021 die Lieferschwellen aller EU-Staaten wegfallen.

Demnach werdet ihr bzw. eure Mandanten in jedem EU-Staat steuerpflichtig sein, in den ihr auch nur ein Paket versendet, soweit eure grenzüberschreitenden Lieferungen in der EU in Gänze 10.000 Euro netto übersteigen.

Wegfall aller Lieferschwellen zum 1.7.2021

Grundsätzlich müsstet ihr euch dann in jedem EU-Staat registrieren, in dem ihr auch nur einen Kunden habt (Endverbraucher).

Damit das nicht zwingend erforderlich wird, soll es die Möglichkeit geben, das zentral aus dem Sitzstaat heraus – also z.B. Deutschland –  zu erledigen.

Dazu soll die Finanzverwaltung eine Technologie zur Verfügung stellen, über die ihr die Umsätze zentral meldet und auch die Umsatzsteuer zentral abführt – den sogenannten One-Stop-Shop.

In Deutschland wird das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) den OSS zur Verfügung stellen. Dorthin müsst ihr auch die im EU-Ausland abzuführende Umsatzsteuer zentral überweisen. Das BZSt wird die Verteilung auf die einzelnen EU-Staaten übernehmen.

Aktuell ist Deutschland jedoch einer der EU-Staaten, die Probleme haben, die Deadline zum 1.7.2021 zu erreichen.

Was kann das im worst case bedeuten?

Hintergrund: Fehlende IT-Ressourcen und kein Wille zum Austausch

Deutschland hatte zuletzt im Juli 2020 angeregt, die Reform zumindest auf das Jahr 2022 zu verschieben. Der Hintergrund ist, dass selbst der kleine Bruder bzw. Vorläufer des OSS – der Mini-One-Stop-Shop für digitale Dienstleistungen – noch nicht ausgereift und skalierbar ist.

Das stellte der Bundesrechnungshof zuletzt am 29.10.2020 fest, wie der folgende Auszug zeigt.

Bundesrechnungshof 29.10.2020: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/sonderberichte/langfassungen-ab-2013/2020/massnahmen-zur-verbesserung-der-umsatzsteuerbetrugsbekampfung-chancen-der-digitalisierung-nutzen

Wegfall aller Lieferschwellen aber kein OSS! Ist das realistisch?

Vertreter der EU-Kommission erklären derzeit, dass der Stichtag 1.7.2021 feststehe. EU-Staaten, die ihren Unternehmen bis dahin keinen OSS zur Verfügung stellen können, sollen das Nachsehen haben.

Besser gesagt, sollen OnlinehändlerInnen in diesen EU-Staaten das Nachsehen haben, da diese durch den Wegfall der Lieferschwellen in zahlreichen – häufig in allen – EU-Staaten steuerpflichtig werden.

Ohne OSS-Technologie werden diese HändlerInnen sich lokal in jedem einzelnen EU-Staat registrieren müssen.

Ist diese Drohung der EU-Kommission glaubwürdig?

In den Wirtschaftswissenschaften – bzw. in dem Spezialfeld Spieltheorie – unterteilt man Drohungen in glaubwürdig und unglaubwürdig.

Die Drohung der EU-Kommission dürfte unglaubwürdig sein.

Warum?

Man stelle sich vor, dass alle EU-Staaten den OSS rechtzeitig fertigstellen, Deutschland jedoch nicht.

Das würde dazu führen, dass Deutschland durch den Wegfall der Lieferschwellen von den anderen EU-Staaten – den OSS-Musterschülern – mehr Umsatzsteuer als zuvor erhalten würde.

Demgegenüber würden Onlinehändler des ehemaligen Exportweltmeisters Deutschland nicht so einfach die Möglichkeit haben, ihre Umsatzsteuer im EU-Ausland zu deklarieren. Die wenigsten – vor allem kleine Unternehmen – hätten die Ressourcen, sich in jedem EU-Staat steuerlich zu registrieren und würden daher ihre Umsatzsteuer weiterhin in Deutschland erklären.

Das erscheint deswegen plausibel, weil es trotz breit angelegter Informationskampagnen noch immer einen großen Anteil an Händlern gibt, die trotz überschrittener Lieferschwellen im EU-Ausland ihre Umsatzsteuer weiterhin in Deutschland abführen.

Deutschland würde somit von dem eigenen Versäumnis profitieren, die OSS-Musterschüler das Nachsehen haben. Die Drohung der EU-Kommission – und auch vieler andere EU-Staaten – ist ökonomisch betrachtet daher nicht glaubwürdig.

Insofern dürfte es nur dann zur Reform mit Stichtag 1.7.2021 kommen, wenn alle EU-Staaten den OSS bis dahin umgesetzt haben. Anderenfalls werden wir eine Verschiebung auf den 1.1.2022 sehen.

Ist der 1.7.2021 realistisch und wem nützt der OSS?

In der aktuellen Ausgabe der Juve Steuermarkt erkläre ich, dass die Wahrscheinlichkeit aktuell nicht so schlecht steht, dass wir den OSS zum 1.7.2021 sehen.

Juve Steuermarkt November/Dezember 2021

Allerdings wird der OSS nur Händlern nützen, die keine Fulfillment-Center im EU-Ausland verwenden.

Anderenfalls wird das Thema Umsatzsteuer-Compliance durch den OSS sogar noch deutlich komplexer.

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