(Umsatzsteuer-)Compliance & Marktplätze am Beispiel BREXIT

Amazon & Co. – also Marktplätze – übernehmen zunehmend mehr Steuerpflichten ihrer Händler. Diesen Trend erklären wir am Beispiel des BREXIT. Aber was ist eigentlich ein Marktplatz?
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 3 min. Lesezeit
(Umsatzsteuer-)Compliance & Marktplätze am Beispiel BREXIT

Das Thema Umsatzsteuer auf Marktplätzen ist komplex und nicht jeder Onlinehändler erfüllt daher zu 100 Prozent seine steuerlichen Pflichten, wie wir u.a. in diesem Artikel erklären.

Die Finanzverwaltung hat nicht die Ressourcen und technologischen Möglichkeiten, jeden dieser Fälle einzeln aufzudecken und nachzuverfolgen. Aus diesem Grund werden weltweit Amazon und Co. zunehmend in die Pflicht genommen.

Was bedeutet das? Das erklären wir am Beispiel des BREXIT.

Amazon & Co. übernehmen Steuerpflichten der Händler – am Beispiel des BREXIT

Großbritannien nutzt die Gunst der Stunde bzw. des BREXITs, um sich aus dem Korsett des EU-Umsatzsteuerrechts zu lösen und Amazon & Co. stärker in die Pflicht zu nehmen.

So werden ab dem 1.1.2021 in zahlreichen Fällen Amazon & Co. verpflichtet sein, die Umsatzsteuer für Lieferungen von Marktplatzhändlern abzuführen.

Eine Übersicht dieser genannten Fällen findet ihr in unserem BREXIT-Blogpost.

Umsatzsteuer, die bislang/grundsätzlich der Marktplatzhändler selbst geschuldet hat, wird nun durch Amazon & Co. geschuldet, weil diese Technologie-Giganten für die Finanzverwaltung einfacher zu greifen sind.

Laut Gesetz betrifft das alle Marktplätze.

Aber was ist eigentlich ein Marktplatz im umsatzsteuerlichen Sinne?

Amazon, eBay, Zalando, … das ist klar! Aber wo fängt die Definition genau an und wo hört sie auf?

Ist das stark wachsende Shopify womöglich auch ein Marktplatz und muss ab 2021 die Umsatzsteuer für Shopify-Händler in Großbritannien abführen?

Definition Marktplatz am Beispiel BREXIT: Amazon versus Shopify

Die britische Finanzverwaltung (HMRC) stellt dazu klar.

Ein Marktplatz ist eine elektronische Schnittstelle, welche den Verkauf von Gütern an Konsumenten ermöglicht.

Nach dieser Definition wäre jede Website, die auch nur indirekt auf einen Webshop verweist, ein Marktplatz. Insofern ist diese allgemeine Definition zunächst nicht wirklich hilfreich und auch Shopify müsste sich umfassend mit dem BREXIT auseinandersetzen.

Die HMRC stellt daher zusätzlich klar.

Ein Marktplatz muss alle drei folgenden Kriterien in Gänze erfüllen.

  • Er muss – irgendwie – die Lieferkonditionen beeinflussen können.
  • Er muss – irgendwie – daran beteiligt sein, die Zahlungsabwicklung zu autorisieren.
  • Er ist an dem Bestellvorgang und der Auslieferung beteiligt.

Ist ein Shopsystem wie Shopify demnach auch ein Marktplatz im umsatzsteuerlichen Sinne und muss ab dem 1.1.2o21 für bestimmte Lieferungen nach Großbritannien die Umsatzsteuer direkt abführen?

Die Antwort lautet unseres Erachtens: Nein!

Das erste Kriterium trifft bereits nicht zu: Jeder Shopify-Händler kann die Lieferkonditionen vollkommen autark bestimmen, ohne den Einfluss von Shopify – im Gegensatz zu einem Amazon-Händler.

Fazit

Marktplätze werden aktuell und zukünftig stärker in die (Umsatzsteuer)Pflicht genommen. Doch wer oder was ist ein Marktplatz?

Vereinfacht gesagt ist, kann man sagen, dass die Definition stark an den Rahmenbedingungen, welche Amazon vorgibt, ausgerichtet ist.

Letztendlich geht es genau darum, wenn man sich mit den Verantwortlichen aufseiten der Finanzverwaltung unterhält: Amazon (& Co.) soll(en) stärker in die Pflicht genommen werden.

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