Lieferschwellen in 2021 nur halb so hoch?

Wenn im Onlinehandel ab Juli 2021 alle nationalen Lieferschwellen wegfallen, müssen diese dann für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 halbiert werden?
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 2 min. Lesezeit
Lieferschwellen in 2021 nur halb so hoch?

Die Wahrscheinlichkeit, dass Deutschland den One-Stop-Shop zum 1.7.2021 bereitstellen kann, steigt.

OnlinehändlerInnen können dann einen Teil ihrer grenzüberschreitenden Transaktionen über den sogenannten One-Stop-Shop im Sitzstaat (z.B. Deutschland) melden und müssen sich dafür nicht mehr direkt im Ausland registrieren.

Das führt aktuell jedoch zu einiger Unsicherheit.

Innergemeinschaftliche Fernverkäufe (grenzüberschreitende B2C-Lieferungen innerhalb der EU) werden ab Juli 2021 über den OSS gemeldet werden können – allzu viel mehr leider nicht.

Viele HändlerInnen und SteuerberaterInnen fragen sich gerade, wie hoch die Lieferschwellen in 2021 ausfallen, wenn diese zur Hälfte des Jahres wegfallen – nur noch 50 Prozent?

Lieferschwellen gelten noch bis zum 30.06.2021 – aber in welcher Höhe?

Die Systematik der Lieferschwellen soll mit der folgenden Grafik nochmals vor Augen geführt werden.

Aktuell gibt es Unsicherheit bei der Frage: Wie hoch sind die Lieferschwellen für den Zeitraum 1.1. – 30.06.2021?

Es gibt nicht wenige, die hier die Meinung vertreten, dass der Betrag der Lieferschwellen in 2021 halbiert werden muss, da diese ja nur in sechs von zwölf Monaten greifen.

Das würde bedeuten, dass im o.g. Beispiel die Lieferschwelle für Frankreich bis zum Systemwechsel mit Ablauf Juni 2021 nur 17.500 Euro betragen würde.

Das ist falsch!

Die Beträge der nationalen Lieferschwellen ändern sich für 2021 nicht, auch wenn es zum 1.7.2021 zu einem Systemwechsel kommen wird (sollte).

Wer sich vergewissern will, kann in den § 27 UStG schauen. Kommt es zu einer umsatzsteuerlichen Gesetzesänderung, wird im § 27 UStG definiert, wie der Übergang zu erfolgen hat. Eine Halbierung der Lieferschwellen für 2021 werdet ihr dort nicht finden (Quelle: BMF, Jahressteuergesetz 2020).

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