Finanzverwaltung trifft auf E-Commerce: Der etwas andere Austausch

... ehemaliger Betriebsprüfer trifft auf aktuelle Betriebsprüferin (in nicht-dienstlicher Eigenschaft): Warum hat das Kürzel GoBD gerade im digitalen und automatisierten E-Commerce eine so hohe Bedeutung?
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 4 min. Lesezeit
Finanzverwaltung trifft auf E-Commerce: Der etwas andere Austausch

Am 26. Juni starteten wir unsere gemeinsame Webinar-Reihe mit den beiden Referenten: Betriebsprüferin Andrea Köchling (in nicht-dienstlicher Eigenschaft) und Dr. Roger Gothmann.

Die Motivation dazu war, dass zahlreiche Finanzämter bislang wenig Einblicke in Unternehmen im E-Commerce haben. Umgekehrt ist das – naturgemäß – auch der Fall. Zahlreiche junge digitale Unternehmen haben bislang lediglich ihre Steuererklärungen eingereicht. Ein intensiver Austausch – z.B. im Rahmen von Prüfungen – ist derzeit noch eher die Ausnahme.

Das sollte jedoch nicht sein. Ein Verständnis für die Arbeit und Herausforderungen des jeweils Anderen ist immer das beste Mittel gegen Argwohn, Misstrauen und falsche Schlüsse – nicht nur in diesem Lebensbereich!

Zwei Institutionen nähern sich langsam an: Onlinehandel und Finanzämter

Betriebsprüfungen bzw. Umsatzsteuer-Sonderprüfungen beginnen häufig noch damit, dass die Prüferin das Unternehmen in Augenschein nimmt.

Häufig passiert das im E-Commerce mittlerweile vorab auch schon digital: Man schaut sich im Finanzamt vorab die Website, den Webshop, ggf. den Blog und den Auftritt in den sozialen Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn, …) an, da Unternehmen bzw. deren Marketingabteilungen dort nicht selten mehr offenbaren, als der eigene Steuerberater weiß.

Wenn es für die Prüferin jedoch darum geht, in den Wertschöpfungsprozess eines Onlinehändlers zu blicken, wird das im E-Commerce schon deutlich schwieriger. Viele Prozesse sind digital und durchgehend automatisiert.

Das führt dazu, dass diese Unternehmen deutlich schneller wachsen können. Allerdings kann eine falsch gesetzte Variable dazu führen, dass z.B. steuerpflichtige B2C-Lieferungen nach Frankreich als steuerfreie Ausfuhrlieferungen bewertet werden – über Jahre.

Darüber hinaus stellt sich – nicht erst seit Wirecard – für die Prüferin immer die Frage: Können die Zahlen/Daten an bestimmten Stellen im Prozess auch manipuliert worden sein?

Diese beiden Risikofelder: Umsatzsteuer sowie Transparenz & Dokumentation (GoBD) sind Gegenstand dieser Webinar-Reihe, von dem beide Seiten profitieren sollen: Finanzverwaltung und E-Commerce.

Roter Faden der Webinar-Reihe

Andrea und Roger haben in der Auftaktveranstaltung zunächst den thematischen Rahmen für die weiteren Folgen diskutiert.

Dazu zählen insbesondere.

  • Warum könnten Onlinehändler zukünftig besonders häufig im Rahmen von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen, Betriebsprüfungen oder unangekündigten Umsatzsteuer-Nachschauen geprüft werden?
  • Was sind die bekannten Klassiker und vermutlich zukünftigen Prüfungsfelder im Bereich Umsatzsteuer?
  • Muss ich als Steuerberaterin auch bei einem Mandanten mit 50.000 Transaktionen im Monat gemäß § 146 Abs. 1 AO jeden Erlös einzeln in DATEV verbuchen?
  • Was sind die GoBD und warum könnte in absehbarer Zeit der Ausgang vieler Betriebsprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen von diesen vier Buchstaben maßgeblich abhängen?
  • Darf das Finanzamt bzw. eine Betriebsprüferin eine Verfahrensdokumentation – Was ist das eigentlich? verlangen?
  • Was könnten die Konsequenzen sein, wenn es keine – zumindest wie von der Finanzverwaltung geforderte – Verfahrensdokumentation im Unternehmen gibt?

Ihr habt die Auftaktveranstaltung verpasst? Kein Problem, hier folgt die Aufzeichnung.

Aufzeichnung der Auftaktveranstaltung vom 26. Juni 2020

Auftaktveranstaltung: Finanzverwaltung trifft auf E-Commerce am 26. Juni 2020

Wie geht es weiter?

Zunächst möchten Andrea und Roger sich für das zahlreiche und vor allem gute Feedback der Zuschauer während und nach dem Webinar bedanken.

Dieses hat uns bestätigt, diese Reihe zeitnah fortzusetzen und einzelne Themenblöcke zu vertiefen – immer mit Praxisbezug.

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P.S.: Taxdoo ist seit Anfang 2020 nun auch offiziell Partner der DATEV im Onlinehandel.