Fehler im Umsatzsteuerbericht von Amazon: Kein Problem für Taxdoo-Kunden

Dr. Matthias Allmendinger
Dr. Matthias Allmendinger
  • 3 min. Lesezeit
Fehler im Umsatzsteuerbericht von Amazon: Kein Problem für Taxdoo-Kunden

Am 22.12.2017 hat Amazon seine Händler über einen Fehler im „Amazon-Umsatzsteuer-Transaktionsbericht“ informiert. Dabei wurde das in Polen neu eröffnete Lager in Kattowitz (Lagerkürzel KTW1) versehentlich mit dem Länderkürzel DE, also Deutschland versehen. Richtig wäre aber PL für Polen gewesen.

Einige Händler müssen nun ihre Umsatzsteuermeldungen im In- und Ausland korrigieren lassen. Wie ihr die betroffenen Transaktionen findet, zeigen wir euch weiter unten.

Spoiler: Wenn ihr Taxdoo-Kunde seid, müsst ihr euch keine Sorgen machen. Wir haben diesen Fehler bereits im November bemerkt und automatisch korrigiert, so dass alle Meldungen richtig waren.

E-Mail von Amazon

Welche Folgen hat das auf die Berechnung der Umsatzsteuer?

Amazon nutzt das neue Lager in Kattowitz seit Mitte Oktober 2017. Wer sich auf die Angaben aus dem Umsatzsteuerbericht von Amazon verlässt, hat Verkäufe aus diesem Lager falsch, nämlich mit Herkunftsland Deutschland versteuert. In der Folge müssen sowohl die Umsatzsteuervoranmeldungen in Polen als auch in Deutschland korrigiert werden. Dies führt in der Regel zu zusätzlichen Kosten.

So findet ihr die betroffenen Transaktionen

Amazon hat in seiner E-Mail angekündigt, die Berichte für die betroffenen Monate Oktober und November zum 5. Januar 2018 zu korrigieren. Ihr könnt aber schon heute herausfinden, ob und inwieweit ihr von dem Fehler betroffen seid.

1. Berichte in Sellercentral herunterladen

Meldet euch in Sellercentral an und klickt oben unter Berichte auf “Versand durch Amazon”. Dort scrollt ihr ganz herunter bis ihr auf der linken Seite den Link “Amazon-Umsatzsteuer-Transaktionsbericht” auswählen könnt. Dort könnt ihr die Berichte für Oktober 2017 und November 2017 herunterladen.

2. In Excel importieren

Öffnet Excel (oder ein anderes Tabellenverarbeitungsprogramm) und importiert die Datei (nicht direkt öffnen). Im ersten Schritt müsst ihr die Spalte TRANSACTION_TYPE nach “SALE” bzw. “REFUND” filtern. Im zweiten Schritt filtert ihr die Spalte DEPARTURE_POST_CODE nach “41-208”. Das ist die Postleitzahl des betroffenen Lagers. Im letzten Schritt filtert ihr die Spalte SALE_DEPART_COUNTRY nach “DE”.

3. Aufsummieren der fehlerhaften Transaktionen

Diese Filter zeigen euch die betroffenen Artikelpositionen. Ihr könnt nun den Brutto-Wert aller Positionen aufaddieren, um das Ausmaß der betroffenen Lieferungen zu untersuchen.

4. Wohin ging die Lieferung?

Jetzt gilt es, das Zielland der jeweiligen Transaktion zu beachten. Habt ihr im Zielland auf die Anwendung der Lieferschwelle verzichtet oder diese bereits überschritten, müsst ihr nichts weiter unternehmen. Für alle Lieferungen in Länder, in denen ihr nicht die Lieferschwellen überschritten bzw. auf sie verzichtet habt, müsst ihr eure Umsatzsteuervoranmeldungen in Deutschland und Polen korrigieren.

Keine Auswirkungen für Taxdoo-Kunden dank Plausibilitätschecks

Bei Taxdoo wenden wir eine Reihe von automatischen Plausibilitätschecks an, um solche Fehler frühzeitig zu erkennen und auszumerzen. Deshalb konnten wir bereits Anfang November diesen Fehler erkennen und korrigieren. In der Folge wurde das Lager in Kattowitz korrekt dem Land Polen zugewiesen.

Für Taxdoo-Kunden besteht also kein Handlungsbedarf, weil die Umsatzsteuervoranmeldung korrekt erstellt wurde.

Was kann Taxdoo?

Taxdoo kann automatisiert Rohdaten aus Marktplätzen und ERP-Systemen (z.B. Plentymarkets und JTL) auslesen und

  • Buchhaltungsexporte erstellen,
  • eure Umsätze im Ausland melden,
  • tagesaktuell Lieferschwellen überwachen,
  • Verbringungen dokumentieren und
  • vieles mehr.

Darüber hinaus öffnen wir im Jahr 2018 unsere API für externe Entwickler. Damit können Transaktionen aus allen Shopsystemen und ERPs ohne großen Aufwand in Taxdoo importiert werden.

Klickt einfach hier oder auf den Button unten und bucht eine Live-Demo, in der wir euch und/oder eurem Steuerberater per Bildschirmübertragung persönlich die Vorteile unserer automatisierten Umsatzsteuer-Compliance erklären.

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