Direkte DATEV Amazon Schnittstelle: Was kann sie, was nicht?

Die direkte DATEV Amazon Schnittstelle: lange gefordert, jetzt verfügbar. Die von der DATEV angebotene automatische Abholung der Amazon Zahlungsdaten unterstützt die FiBu-Aufbereitung für Onlinehändler bzw. ihre Steuerberater. Transaktionen umsatzsteuerlich bewerten kann der Service jedoch nicht.
StB Helen Dieckhoefer
StB Helen Dieckhoefer
  • 5 min. Lesezeit
Direkte DATEV Amazon Schnittstelle: Was kann sie, was nicht?

Die DATEV eG ist in Deutschland der mit Abstand größte Softwareanbieter für die steuerberatenden Berufe. Viele Steuerberater sind daher Mitglied – bzw. Genosse – der DATEV.

Lange hatten diese mehr Funktionalitäten im Bereich Onlinehandel bzw. E-Commerce von der DATEV gefordert – insbesondere das direkte Einlesen von Amazon-Umsätzen.

Diese Funktion ist nun da. Wir erklären, was sie kann und was nicht.

Verarbeitung der Amazon-Umsätze im DATEV-Rechnungswesen-Programm

… diese Funktionserweiterung stellt die DATEV ihren Mitgliedern für DATEV-Programme ab der Version 15.0 zur Verfügung.

Mehr dazu findet Ihr direkt bei der DATEV – eine Einordnung folgt hier.

Einlesen der Amazon-Auszahlungsberichte

Eine wesentliche Datengrundlage, auf welche die DATEV direkt zugreifen kann, sind die sogenannten Auszahlungsberichte von Amazon, die häufig in einem 14-tägigen Turnus erzeugt werden – und für jeden Amazon-Marktplatz in Europa gesondert erfolgen.

Der folgende Screenshot aus einem Dokument der DATEV verdeutlicht das. Man erkennt demnach, für welchen Amazon-Marktplatz und welchen Zeitraum entsprechende Daten für die Buchhaltung vorliegen.

DATEV Amazon Schnittstelle, Dokumentation, Screenshot
DATEV Amazon Schnittstelle, Dokumentation, Screenshot aus: https://apps.datev.de/help-center/documents/1020999

Buchungsvorschläge

Im Anschluss werden dem Nutzer Buchungsvorschläge unterbreitet. Mittels DATEV Lerndatei können über die Zeit auch individuelle Anpassungen berücksichtigt werden.

Das klingt alles gut. Was fehlt?

Was fehlt noch für eine vollständige Amazon-Buchhaltung im Sinne der GoBD?

Nehmen wir als Referenz einen Onlinehändler mit 5.000 oder gar 50.000 Ausgangsumsätzen im Monat, von denen in der Regel 50 bis 60 Prozent grenzüberschreitend stattfinden.

Der Händler bzw. sein Steuerberater wird diese Transaktionszahl nicht in angemessener Zeit einzeln über die DATEV-Schnittstelle einlesen, steuerlich bewerten und verbuchen können.

Dennoch ist er nach § 146 Abs. 1 S. 1 AO verpflichtet, jede Transaktion einzeln aufzuzeichnen.

Er wird demnach eine Plattform benötigen, welche diese und die folgenden noch fehlenden Funktionalitäten abbilden kann.

Umsatzsteuerliche Bewertung jeder Transaktion – in Zeiten des OSS ein MUSS

Seit dem 1.7.2021 ist fast jede grenzüberschreitende Transaktion in der EU im Bestimmungsland steuerpflichtig. Ein Teil dieser Transaktionen kann sogar im Sitzstaat über den One Stop Shop (OSS) gemeldet werden.

Voraussetzung dafür ist, dass im Vorfeld jeder Transaktion ein Steuersatz zugewiesen wurde. Führt man sich vor Augen, dass viele EU-Mitgliedstaaten über vier – in manchen Fällen auch über fünf – Umsatzsteuersätze verfügen, bedarf es auch an dieser Stelle weiterer Automatismen.

Nutzen Händler zusätzlich noch grenzüberschreitende Fulfillment-Systeme von Amazon wie z.B. Pan EU oder CEE, kommt es zum harten Schnitt und man muss in eine andere Technologie wechseln.

Das Abbilden von Amazon Pan EU und CEE

Gegenwart und Zukunft des Onlinehandels sind stark von hoch-technologisierten und grenzüberschreitenden Fulfillmentsystemen geprägt. Fulfillment by Amazon (FbA) ist der Vorreiter – aber lange nicht mehr alleine in diesem Feld.

Die umsatzsteuerlichen Sachverhalte dahinter sind komplex.

  • Lokale Lieferungen aus ausländischen Amazon-Lagern können z.B. dem lokalen Reverse-Charge-Verfahren (im Ausland) unterliegen.
  • Die grenzüberschreitenden Warenumlagerungen, welche Amazon eigenmächtig vornimmt, stellen häufig sogenannte innergemeinschaftliche Verbringungen und korrespondierende innergemeinschaftliche Erwerbe dar. Diese müssen über gesonderte Schnittstellen erfasst, mit Einkaufspreisen und Herstellungskosten angereichert und anschließend verbucht werden. (Auf die zusätzliche Pflicht zur Erstellung von Belegnachweisen wollen wir an dieser Stelle nicht eingehen.)
  • In einigen Fällen schuldet auch Amazon die Umsatzsteuer für Umsätze des Händlers. Das muss zwingend erkannt werden, führt es anderenfalls zu einer Doppelbesteuerung.
Die umsatzsteuerliche Bewertung und buchhalterische Abbildung von Pan EU und CEE gehört nicht zum Umfang der DATEV-Amazon-Schnittstelle

Dann wäre da auch noch die zunehmende Relevanz des B2B-Onlinehandels.

Automatisiertes Prüfen von B2B-Transaktionen – innergemeinschaftliche Lieferungen

Zunehmend mehr Amazon-Händler verkaufen ihre Produkte parallel auf dem B2B-Marktplatz Amazon Business. Das ist fast auf Knopfdruck möglich und schafft neue Absatzmärkte.

Das Risiko liegt in den grenzüberschreitenden Transaktionen – den sogenannten innergemeinschaftlichen Lieferungen.

Diese sind grundsätzlich steuerfrei, da der Erwerber regelmäßig einen sogenannten steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb deklarieren muss. Ab dem 1.1.2020 gilt die Steuerbefreiung nur noch dann, wenn zum Zeitpunkt der Lieferung eine gültige ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UStID) vorlag.

Diese sollte bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. vor der Verbuchung geprüft werden.

Risikohinweis: Wird eine ungültige UStID in die Buchhaltung übernommen und z.B. im Rahmen der Zusammenfassenden Meldung (ZM) an das BZSt übermittelt, wird kurze Zeit später ein entsprechender Hinweis der Bonner Behörde beim Steuerberater eingehen. Die Finanzbehörden sind somit informiert.

Ohne laufende Prüfung von UStIDs sind Risiken nicht zu kontrollieren

Wie geht es weiter?

Wir sind Partner der DATEV und verstehen die hier ausgeführten Erläuterungen als konstruktives Feedback im Rahmen einer Partnerschaft auf Augenhöhe.

Darüber hinaus haben wir uns sehr kompetente und prominente Verstärkung im Bereich DATEV geholt, mit der wir dieses Thema in den nächsten Wochen und Monaten weiter und noch tiefer beleuchten werden.

Seid gespannt!

Helens und Rogers (die Autoren dieses Artikels) Fazit: Die DATEV hat einen guten Schritt in Richtung E-Commerce gemacht.

Der Onlinehandel ist so agil und die Frequenzen des technologischen Wandels werden immer kürzer, dass sich Taxdoo und DATEV aktuell und auch in Zukunft hervorragend ergänzen.

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