Wiederbelebung von Amazon FBA in die Schweiz

Was bei der Wiederbelebung von Amazon FBA in die Schweiz beachtet werden muss und wie unser Partner GJS Fiscal diese Neuerungen einschätzt, erfahrt ihr in diesem Beitrag.
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 4 min. Lesezeit
Wiederbelebung von Amazon FBA in die Schweiz

Seit dem 01.01.2019 wurden FBA-Sendungen nicht mehr an Kunden in die Schweiz geliefert. Der  Grund dafür war das neue Schweizer Mehrwertsteuergesetz, welches zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten war.

Vor wenigen Wochen informierte amazon.de seine Verkaufspartner über die geplante Änderung am FBA-Programm:

In den kommenden Wochen werden wir damit beginnen, die Schweiz als Ziel für unser Versand durch Amazon-Exportprogramm anzubieten. Ihre berechtigten Angebote mit Versand durch Amazon werden automatisch auf unseren europäischen Amazon-Stores für Kunden in der Schweiz verfügbar gemacht.

Schauen wir uns vorher kurz an, wie die seit dem 1.1.2019 neue Regelung für Lieferungen in die Schweiz aussieht.

(Nicht mehr ganz so neues) Mehrwertsteuerrecht in der Schweiz

Wie viele andere Staaten hat auch die Schweiz Freigrenzen für den Import von Waren.

Die in der Schweiz gültigen Freigrenzen betragen 65 CHF bei einem Standardsteuersatz von 7,7 Prozent bzw. 200 CHF bei einem reduzierten Steuersatz von 2,5 Prozent (z.B. für Lebensmittel).

Diese sogenannten Kleinsendungen konnten vollständig abgabenfrei – weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer – verkauft werden, was zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz führte.

Seit dem 1.1.2019 müssen Händler, die Kleinsendungen im Wert von mehr als 100.000 CHF pro Kalenderjahr in die Schweiz senden, sich dort steuerlich registrieren und die Mehrwertsteuer für diese Sendungen dort abführen.

Die genaue Systematik wird in diesem Blogpost beschrieben.

Seit dem 1.1.2019 gültige Regelung für Kleinsendungen

Diese Neuregelung und die Betrugsanfälligkeit bei der Erhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bei Nicht-Kleinsendungen führten vor ca. zwei Jahren dazu, dass Amazon den Versand in die Schweiz einstellte.

Amazon übernimmt die Abwicklung von Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer

Gemäß den zur Verfügung gestellten Informationen hat Amazon nun eine Lösung gefunden, mit den Gegebenheiten nach dem neuen Schweizer Mehrwertsteuergesetz umzugehen. Ein Amazon-Sprecher äußerte sich gegenüber INTERNET WORLD wie folgt:

Wir haben seither auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hingearbeitet und können nun bestätigen, dass FBA-Sendungen zukünftig für Schweizer Kunden zur Verfügung stehen werden. Sobald wir wieder FBA-Verkäufe in die Schweiz ermöglichen, werden alle Verkaufspartner, die nicht in der Schweiz mehrwertsteuerregistriert sind, automatisch in die Lage versetzt, an Schweizer Kunden zu verkaufen. Schweizer Kunden bekommen ab sofort auch Waren von FBA-Verkäufern wieder angezeigt.

Was beim Ablauf beachtet werden muss

Amazon wird die Schweizer Zollgebühren und die Einfuhrumsatzsteuer vom Kunden einziehen und deren korrekte Zahlung an die Schweizer Steuerbehörden bei der Einfuhr des Pakets sicherstellen. Für Verkaufspartner, die FBA nicht nutzen, ändert sich nichts und sie können ihr Geschäft wie bisher weiterführen.

FBA-Seller, die mit Kleinsendungen in die Schweiz mehr als 100.000 CHF Umsatz im Jahr machen, müssen sich in der Schweiz für die Mehrwertsteuer registrieren und die entsprechende Mehrwertsteuer abführen.

FBA-Seller, die ihre Produkte nicht in der Schweiz verkaufen möchten, müssen dem Export in die Eidgenossenschaft im Seller Central explizit widersprechen.

Onlinehändler, die FBA nicht nutzen und selbst in die Schweiz exportieren, müssen sich weiterhin selbst um Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer kümmern.

Einschätzung unseres Partners GJS Fiscal zu diesen Neuerungen

Für kleinere Händler ist diese Entwicklung sicherlich vielversprechend, da sie ihre Artikel über Amazon wieder auf dem Schweizer Markt verkaufen können. Mittelfristig zeichnet es sich jedoch ab, dass sich Händler in jedem Fall in der Schweiz über eine Fiskalvertretung registrieren lassen müssen. Zum Thema Fiskalvertretung eCommerce Schweiz haben Dr. Roger Gothmann und Gerrit Schröder von GJS Fiscal den folgenden Blogpost veröffentlicht und ebenso ein Webinar gehalten.

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