Amazon Commingling-Transaktionen richtig verbuchen

Der Umsatzsteuer-Transaktionsbericht von Amazon enthält seit einiger Zeit neue Transaktionsarten: Commingling_Sells und Commingling_Buys. Insbesondere bei Amazon Pan EU und CEE Händlern wird die Buchhaltung damit zu einer Herausforderung.
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 3 min. Lesezeit
Amazon Commingling-Transaktionen richtig verbuchen

Der Umsatzsteuer-Transaktionsbericht von Amazon – Datengrundlage für die Finanzbuchhaltung aller Amazon-Händler – enthält seit einiger Zeit neue Transaktionsarten: Commingling_Sells und Commingling_Buys.

Insbesondere bei Amazon Pan EU und CEE Händlern stecken dahinter komplexe umsatzsteuerliche Sachverhalte.

Wir hatten darüber bereits vor einigen Monaten umfassend berichtet.

Die große Herausforderung liegt nun für viele Händler, Buchhalter und Steuerberater in der ordnungsgemäßen Erfassung und Verbuchung dieser Transaktionen.

Die schlechte Nachricht zuerst.

Keine Automatismen aller Buchhaltungsprogramme für grenzüberschreitende Commingling-Transaktionen

Amazon-Händlern, die ihre Produkte im EU-Ausland lagern lassen, z.B. im Rahmen von Pan EU oder CEE, stehen keine Standard-Automatismen – in allen verfügbaren Buchhaltungssystemen (DATEV, Lexware, Addison, …) – zur Verfügung.

Commingling-Transaktionen führen jedoch bei Amazon Pan EU oder CEE Händlern regelmäßig zu Eingangs- und Ausgangsleistungen im EU-Ausland.

Was muss dabei aus Sicht der Buchhaltung beachtet werden?

Commingling-Transaktionen kurz erklärt

Hinter den Commingling-Transaktionen steckt das Mantra von Amazon, Endverbraucher so schnell wie möglich zu beliefern.

Aus diesem Grund tauscht Amazon schon seit vielen Jahren identische Produkte unterschiedlicher Händler, wenn es der Verkürzung der Lieferzeiten dient.

(Hinweis: Betroffen sind demnach Händler, welche den sogenannten gemischten Warenbestand aktiviert haben. Nur in diesem Fall darf Amazon identische Produkte zwischen unterschiedlichen Händler tauschen.)

Das geschieht anhand unser Daten sehr häufig und führt regelmäßig zu umsatzsteuerlich relevanten Transaktionen, auf die Taxdoo bereits vor mehr als vier Jahren hingewiesen hat.

Seit wenigen Monaten bildet Amazon diese Transaktionen nun auch in den Daten ab.

Damit ist es aber nicht getan. Bei der ordnungsgemäßen buchhalterischen Erfassung muss Folgendes beachtet werden.

Ausgangsleistungen: Art. 194 MwStSystRL bzw. lokales Reverse Charge Verfahren

Im Rahmen der Commingling_Transaktionen zwingt Amazon Händler, ihre Produkte an andere Amazon Händler zu verkaufen – sogenannte Commingling_Sells.

Diese B2B-Verkäufe unterliegen unter gewissen Voraussetzungen in einigen EU-Staaten dem lokalen Reverse-Charge-Verfahren. In diesem Fall muss der Erwerber die Umsatzsteuer einbehalten und an das lokale Finanzamt abführen.

Pan EU Staaten, in denen das Reverse-Charge-Verfahren für lokale Lieferungen greift

Spiegelbildlich betrachtet muss der Erwerber im Rahmen der Commingling-Transaktionen eine entsprechende Eingangsleistung erfassen.

Eingangsleistungen: Vorsteuerabzug in anderen EU-Staaten

Diese Eingangsleistungen – Commingling_Buys – führen regelmäßig zu einem Anspruch auf Vorsteuerabzug.

Auch das ist buchhalterisch herausfordernd, wenn dieser Vorsteueranspruch im EU-Ausland entsteht – also z.B. in Frankreich, Spanien, Italien, …. – und man dafür ausländische Vorsteuer in Höhe von 20, 21, 22, … Prozent erfassen und buchhalterisch abbilden muss.

Vollautomatisierte Verbuchung aller Commingling-Transaktionen mit Taxdoo als offizieller Partner der DATEV

Taxdoo ist offiziell Partner der DATEV im Online-Handel.

Über unsere Online-Handel-to-DATEV-Schnittstelle können wir Commingling-Transaktionen – und natürlich auch alle anderen Transaktionen im Online-Handel – vollautomatisiert erfassen, bewerten und in die Finanzbuchhaltung überführen.

Diesen Prozess können wir auch unbegrenzt rückwirkend anbieten.

Taxdoo-Dashboard: Ausschnitt der Grundeinstellungen zur automatisierten Verbuchung aller Transaktionen im Online-Handel

Ihr wollt mehr wissen und direkt mit einem USt- und FiBu-Experten reden?

Dann bucht über diesen Link euer individuelles und kostenloses Erstgespräch!

Taxdoo bezieht Transaktionsdaten direkt und automatisiert aus allen relevanten Marktplätzen und ERP-Systemen, meldet diese im Ausland und überführt sie auf Knopfdruck in die Finanzbuchhaltung, z.B. über unsere DATEV-Schnittstelle.

Der einzigartige Taxdoo-Prozess: Von der Datenquelle, an die Finanzämter und in die Finanzbuchhaltung

Weitere Beiträge

10. April 2024

Entscheiden heißt verzichten.

Im Rahmen meines monatlichen Auf einen Schnack mit ... hatte ich dieses Mal die Möglichkeit, den ehemaligen Produktchef – heute würde man...
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 1 min. Lesezeit

OSS-Mahnungen aus Spanien für Q3 und Q4 2021: BZSt dieses Mal nicht Schuld

Heute gibt es mal kein OSS-Fingerpointing in Richtung Finanzverwaltung. Heute blicke ich einmal in Richtung Steuerkanzleien und Onlinehändler! Einige von Euch Schlawinern...
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 4 min. Lesezeit

Reverse-Charge: Wann zahlt Ihr die Umsatzsteuer für Amazon, TikTok und Co.? Ein aktuelles BFH-Urteil!

Im Osterurlaub an der Ostsee wollte ich eigentlich nur Belletristik lesen. Dann veröffentlichte der Bundesfinanzhof ein Urteil am 4.4.2024, das unsere Rechtsauffassung...
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 3 min. Lesezeit