Aktuelles BFH-Urteil bestätigt: Rechnungsdatum NICHT maßgebend

Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
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Aktuelles BFH-Urteil bestätigt: Rechnungsdatum NICHT maßgebend

Im Online-Handel ist nach wie vor der Irrglaube verbreitet, dass das Rechnungsdatum dem Leistungsdatum entspricht.

In einem umfassenden Blogpost haben wir bereits gezeigt, welche Risiken es mit sich bringt, wenn klassische to-DATEV-Konverter auf dieser Annahme basierend arbeiten.

Das oberste deutsche Gericht für Steuer- und Zollsachen, der Bundesfinanzhof (BFH), hat in seinem jüngsten Urteil nochmals bestätigt, dass diese Grundannahme nur getroffen werden darf, wenn sie auch den Tatsachen entspricht.

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 15.10.2019, V R 29/19 (V R 44/16)

Rz. 11:  (…) Allein aus der Tatsache, dass die Rechnungen ein Rechnungsdatum trügen, lasse sich nicht ableiten, dass dieses Rechnungsdatum mit dem Zeitpunkt des Abschlusses der ausgewiesenen Dienstleistung übereinstimme. (…)

Aus diesem Grund muss im Online-Handel eine GoBD-konforme Finanzbuchhaltung zwingend auch die unverfälschten Transaktionsdaten berücksichtigen.

In der Rechnung liegt die Wahrheit: Diese alte Buchhalterweisheit ist überholt und und kann zu hohen finanziellen Risiken führen.

Taxdoo kann als offizieller Partner der DATEV daher Rohdaten unmittelbar über Marktplätze oder ERP-Systeme beziehen, umsatzsteuerlich bewerten und in die Finanzbuchhaltung überführen.

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